Datenschutz
Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Das Datenschutzrecht schützt die Persönlichkeitsrechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Person. Es nennt die Voraussetzungen für ein rechtsstaatlich zulässiges Datenbearbeiten und setzt damit Leitplanken für die Datenbearbeiterinnen und Datenbearbeiter. Den betroffenen Personen wiederum bietet das Datenschutzrecht verschiedene Möglichkeiten, ihre Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen.
Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz, Schutz der Privatheit - unabhängig davon, ob man «etwas zu verbergen» hat oder nicht.
Welche Daten werden denn überhaupt geschützt? Gibt es allenfalls Unterschiede?
Wer ist für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Personen zuständig?
Ein öffentliches Organ bearbeitet Daten über Sie - welche Rechte stehen Ihnen zu?
Lesen Sie hier mehr zur umfassenden Überarbeitung des Datenschutzrechts in Europa und in der Schweiz.