Öffentlichkeitsprinzip und Open Government Data

Wie viel Transparenz dank Öffentlichkeitsprinzip und Open Government Data?

Am 1. Januar 2012 trat im Kanton Basel-Stadt das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) in Kraft. Es vereint im selben Erlass sowohl die Regelungen zum Datenschutz als auch zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ist aber noch nicht das Ende einer langjährigen Entwicklung hin zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Mit dem Konzept von Open Government Data (OGD) soll der Umgang mit Daten, die von staatlichen Stellen generiert werden, noch weiter vereinfacht werden. Bestehende nicht-personenbezogene Daten sollen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie von interessierten Kreisen ausgewertet, weitergenutzt und angereichert werden können. Insbesondere im angelsächsischen Raum, in Schweden und in Deutschland veröffentlichen zahlreiche Verwaltungen ihre  Informationen nach den Grundsätzen von OGD und tragen damit zu einer transparenten und schlanken Verwaltung bei.

Gemeinsam mit der Staatskanzlei hat der Datenschutzbeauftragte am Freitag, 20. Januar 2012, eine Tagung zu «Öffentliche Informationen und offene Daten» durchgeführt. Im historischen Basler Grossratssaal haben Experten aus dem In- und Ausland den aktuellen Stand von Öffentlichkeitsprinzip sowie OGD diskutiert und mögliche Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft aufgezeigt.